Teilnahmebedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle von der „Kompetenzzentrum für Ausbau und Fassade GmbH – Siemensstraße 6, D-71227 Rutesheim“ (nachfolgend „Komzet“) angebotenen Seminare oder sonstigen Veranstaltungen.
2. Anmeldung und Vertragsschluss
- Eine Anmeldung kann in Textform per E-Mail, Fax oder online unter www.ausbau-akademie.de erfolgen.
- Besteht nach der Seminarbeschreibung eine begrenzte Anzahl an Teilnehmer, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
- Der Vertrag kommt erst durch Übersendung einer Seminarbestätigung oder einer Rechnung über die Seminarkosten an den Teilnehmer zustande.
3. Seminarinhalt
- Der Inhalt und die Durchführung des Seminars richtet sich nach dem jeweils zugrundeliegenden Seminarprogramm, dass insoweit Bestandteil des Vertrags wird.
- Die Komzet ist berechtigt, einzelne Seminarinhalte aus fachlichen Gründen ohne Zustimmung der Teilnehmenden abzuändern, soweit hierdurch deren wesentlicher Inhalt nicht berührt wird.
4. Technische Voraussetzungen
Für die Teilnahme an einem Online- oder Hybrid-Seminar gelten folgende technische Mindestanforderungen:
- PC/Laptop/Tablet mit ausreichend großem Display, aktuelles Betriebssystem (Windows 10, MacOS 10.8 oder neuer), aktueller Browser (Google Chrome, Mozilla Firefox, Microsoft Edge, Apple Safari in der jeweils aktuellen Version), aktiviertes JavaScript, Lautsprecher (Headset) und während der Dauer des Seminars zuverlässig verfügbare Internetverbindung mit einer Bandbreite von wenigstens 2 Mbit/s.
- Der Teilnehmer hat die Erfüllung dieser technischen Voraussetzungen selbst zu prüfen und eigenständig für die Funktionalität seiner technischen Geräte, Anschlüsse und Verbindungen Sorge zu tragen.
5. Zahlungsbedingungen
- Für Seminare und sonstige Leistungen gelten die im Vertrag vereinbarten Preise.
- Die Seminargebühren sind spätestens 14 Tage nach Zugang der Rechnung fällig und bargeldlos durch Überweisung an die Komzet zu begleichen.
- Während des Verzugs ist der rückständige Rechnungsbetrag mit 5 % über dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Basiszinssatz zu verzinsen. Soweit der Teilnehmer kein Verbraucher nach §13 BGB ist, beträgt der Zinssatz abweichend hiervon 9 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz.
- Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
6. Absage des Seminars
- Die Komzet behält sich das Recht vor, ein Seminar aus Gründen abzusagen, die sie nicht zu vertreten hat; z. B. Nichterreichen der notwendigen Teilnehmerzahl oder kurzfristiger Ausfall eines Referenten. Bereits geleistete Seminargebühren werden in diesem Fall vollständig erstattet.
- Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers, insbesondere Schadensersatzansprüche – gleich welcher Art – sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht im Falle eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens seitens der Komzet oder deren Erfüllungsgehilfen.
7. Rücktritt des Teilnehmers
Ein Rücktritt vom Seminarvertrag hat grundsätzlich in Textform zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit des Rücktritts ist der Eingang der Erklärung bei der Komzet maßgeblich.
- Bis 15 Tage vor Beginn des Seminars kann der Teilnehmer ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden keine Gebühren berechnet. Bereits geleistete Seminar- oder Veranstaltungsgebühren werden in vollem Umfang erstattet.
- Bei einem Rücktritt innerhalb von 14 bis 3 Tagen vor Beginn des Seminars werden 80 % der Seminargebühren fällig.
- Bei einem späteren Rücktritt werden 100 % der Seminargebühren fällig.
- Bei Nichtteilnahme hat der Teilnehmer grundsätzlich 100 % der vereinbarten Seminargebühren zu bezahlen.
- Der Teilnehmer kann jederzeit vor Beginn des Seminars an seiner Stelle einen Ersatzteilnehmer benennen.
8. Kündigung
Das beiderseitige Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Jede Kündigung hat in Textform zu erfolgen.
9. Verbraucherwiderruf
- Hat ein Teilnehmer den zugrundeliegenden Vertrag in der Eigenschaft als Verbraucher (§ 13 BGB) abgeschlossen, steht ihm nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g I BGB) ein Widerrufsrecht zu.
- Sofern der Widerruf innerhalb der Widerrufsfrist, aber erst nach Beginn des Seminars, wirksam erklärt wird, sind die zu diesem Zeitpunkt bereits erbrachten Teilleistungen angemessen zu vergüten. Die Angemessenheit ist hierbei in der Regel anhand der zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits vom Teilnehmer erlangten Seminarinhalte zu bemessen.
10. Haftung
- Die Komzet haftet nicht für Schäden, die durch Unfälle, Verlust oder Diebstahl von während bzw. aus Anlass des Seminars in das Veranstaltungsgebäude oder -grundstück eingebrachten Sachen – insbesondere Kleidung oder Wertgegenstände – entstehen.
- Die Komzet haftet bei zu vertretenden Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
- Bei Online- oder Hybridseminaren haftet die Komzet nicht für Kosten, die dem Teilnehmer durch technische Ausfälle jeglicher Art entstehen.
11. Schlussbestimmungen
Für das Rechtsverhältnis ist allein der jeweils zugrundeliegende Seminarvertrag maßgeblich. Indivi-dualabsprachen müssen schriftlich bestätigt werden. Mündliche Zusagen oder Vereinbarungen über die Entbehrlichkeit der Schriftform sind unwirksam.
Rutesheim, den 21.07.2022 (V1.18)